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Leistungsbeschreibung
Die Direktzahlungen bilden die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung und wurden im Jahr 2015 grundlegend reformiert. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Cross Compliance) gekoppelt.
Die ADD übt für den Bereich der Direktzahlungen die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungen aus. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur Erreichung einer einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung.