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/ Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr festsetzen

Leistungsbeschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (z.B. Falschparken), sind die örtlichen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen zuständig.

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und für Verkehrsunfälle obliegt der Zentralen Bußgeldstelle Speyer (ZBS). Darunter fallen z.B.: Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder auch Verstöße gegen das Gefahrgutrecht.

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (ZBS)
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon 06232 8720-5
Telefax 06232 8720-609

E-Mail: pprheinpfalz.zbs.poststelle(at)polizei.rlp.de
Homepage: https://www.polizei.rlp.de/de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-rheinpfalz/zentrale-bussgeldstelle/

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Gesetze:

Bußgeldkatalog:

Online-Verfahren

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