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/ Kommunalaufsicht und Wahlen

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Kommunalaufsicht führt die Kreisverwaltung Neuwied die Rechtsaufsicht über die 7 Verbandsgemeinden, 61 Ortsgemeinden und die Zweckverbände. Dabei werden u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Rechtsaufsicht über Verbandsgemeinden und Zweckverbände
  • ggfls. Anordnung von Aufsichtsmaßnahmen
  • Prüfung und Genehmigung von Haushaltssatzungen, Haushalts- und Wirtschaftsplänen, Bürgschaften
  • Beratung der Verbands- und Ortsgemeinden in kommunal- und haushaltsrechtlichen Fragen
  • Ausräumung von Prüfungsbeanstandungen des Landesrechnungshofes und des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
  • Bearbeitung der Investitionsstockanträge und deren Weiterleitung
  • Abgabe von kommunalaufsichtlichen Stellungnahmen zu allen übrigen Förderanträgen auf Landeszuweisungen
  • Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen auf Kreisebene (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, Wahl zum Beirat für Migration und Integration, sowie Wahl des Landrates)

Die Stadt Neuwied gehört zwar als große kreisangehörige Stadt zum Landkreis Neuwied, die Kommunalaufsicht wird aber von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ausgeübt.

Zuständige Mitarbeiter

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