Integrationsfachdienst Neuwied, Berufsbegleitender Dienst

Fachdienst für Menschen im Berufsleben, die behindert, gleichgestellt oder psychisch erkrankt sind und Fachdienst zur Beratung von Arbeitgebern in diesen Themenfeldern.


Marktstr. 96
56564 Neuwied


Volker Langenbahn
02631 / 941 69 35
0176 / 57894429
⁣v.langenbahn@awogemeindepsychiatrie.de

Susanne Hoebbel
⁣02631 / 941 69 36
⁣0176 / 14649246
⁣s.hoebbel@awogemeindepsychiatrie.de


Anne Wiesen
02631 / 941 69 36
0176 / 146 483 93
a.wiesen@awogemeindepsychiatrie.de


Berufsbegleitender Dienst BBD

Der BBD ist eine Fachberatung für Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichgestellte sowie Menschen mit psychischer Erkrankung und interessierter Arbeitgeber. Der BBD berät alle Beteiligten kostenfrei und neutral. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung des BBD ​wird vorrangig durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (ehemals Versorgungsamt) finanziert.


Unser Leistungsangebot für Arbeitnehmende

  • Vermittlung bei sozialen Konflikten am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei drohender Kündigung 
  • Vorbereitung und Begleitung einer Wiedereingliederung 
  • Beratung im Umgang mit Behinderungen / Psychischen Erkrankungen 
  • Entwicklung gemeinsamer Lösungswege bei Leistungsproblemen am Arbeitsplatz 
  • effektive Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, z.B. Fachärzten, Kliniken und Reha-Leistungsträgern 
  • Förderungsberatung zu finanziellen und technischen Hilfsmitteln 
  • Informationen über sozialrechtliche und finanzielle Leistungen


Unser Leistungsangebot für Arbeitgebende

  • Förderungsberatung zu finanziellen und technischen Hilfen 
  • Entwicklung gemeinsamer Lösungsstrategien bei Leistungsproblemen
  • Unterstützung am Arbeitsplatz in der Einarbeitungsphase
  • Beratung im Umgang mit Behinderungen / Psychischen Erkrankungen
  • effektive Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden und Institutionen
  • Vermittlung bei sozialen Konflikten im Betrieb
  • Informationen über rechtliche und finanzielle Möglichkeiten
  • individuelle Hilfe für Betroffene bei unabwendbarer Kündigung
  • Teilnahme an Schwerbehinderten und Betriebsversammlungen 

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