Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Photovoltaik: Was tun mit meiner Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Im 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Der Netzbetreiber muss den Strom jedoch auch von Anlagen abnehmen, die älter als 20 Jahre sind und eine entsprechende Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und beträgt etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten Sie diese Anschlussvergütung automatisch – abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.

In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Denn für jede erzeugte Kilowattstunde, die im Haushalt verbraucht wird, muss weniger teurer Strom aus dem Stromnetz bezogen werden.

Die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale informieren kostenlos und unabhängig zu den Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik. 

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt:

  • In Asbach im Rathaus der Verbandsgemeinde am 05.02.25 von 14:15 bis 17:30 Uhr.
  • In Bad Hönningen im Rathaus am 06.11.24 von 8:15 bis 12 Uhr.
  • In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 24.10.24 von 15 bis 18 Uhr.
  • In Neuwied in der Kreisverwaltung am 23.10.24 von 12.30 bis 17:45 Uhr.
  • In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am 14.11.24 von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).

 

Energietelefon der Verbraucherzentrale

0800 60 75 600 (kostenfrei)

montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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