Durch die Grundförderung wird der Austausch einer Heizung durch eine neue und effizientere Heizung basierend auf erneuerbaren Energien mit 30 Prozent bezuschusst. Diese Basisförderung können alle Antragsstellenden erhalten. Dazu kommt ein Klimageschwindigkeitsbonus, der den schnellen Austausch von fossilen und ineffizienten Heizungsanlagen mit 20 Prozent fördert. Für einkommensschwache Haushalte gibt es einen Bonus von 30 Prozent.
Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der maximal erreichbare Fördersatz beträgt 70 Prozent. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt daher sich zeitnah über die individuellen Möglichkeiten zu informieren, um die maximalen Fördersummen erhalten zu können.
Die Details der Förderung sind sehr umfassend und komplex und sollten für jeden Einzelfall in einer Energieberatung besprochen werden. Gerne helfen Ihnen die Energieberaterinnen und Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem kostenfreien, persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung oder über unsere digitalen Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/welche-heizung
Im Landkreis Neuwied finden die nächsten telefonischen Sprechstunden wie folgt statt:
· In Asbach am 07. August von 13:45 bis 16:45 Uhr.
· In Bad Hönningen am 07. August von 8:15 bis 12 Uhr.
· In Dierdorf am 25. Juli von 15 bis 18 Uhr.
· In Neuwied am 24.Juli von 12.30 bis 17:45 Uhr.
· In Rengsdorf am 08. August von 15 bis 18 Uhr.
Die Beratung ist kostenfrei. Anmeldung unter 0800 60 75 600 (kostenfrei).
Energietelefon der Verbraucherzentrale
0800 60 75 600 (kostenfrei)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
Im ersten Absatz ist Prozent ausgeschrieben. Das sollten wir vereinheitlichen. VZ Vorgaben sind wenn möglich ausgeschrieben. [Vo1]