Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Gewerbe und Wirtschaft / Umwelt / Wasserschutzgebiete allgemein

Leistungsbeschreibung

Das Grundwasser und auch oberirdische Trinkwasservorkommen unterliegen erheblichen Gefahren schädlicher Einflüsse durch menschliches Handeln, z. B.

- Eintrag wassergefährdender Stoffe wie Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel

- Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmittel durch die Landwirtschaft

- Stoffeintrag durch Altstandorte der Industrie, Altablagerungen, Müllbeseitigung

- Undichtigkeiten von Kanalisationen, Verkehr, Straßen

- Verletzung der oberen Bodenschichten (z. B. Kiesgruben, Tagebaue)

Im  Interesse der öffentlichen Wasserversorgung können daher Wasserschutzgebiete mit dem Ziel festgesetzt werden, das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor solchen oder anderen nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

In der Verordnung zum Wasserschutzgebiet werden die erforderlichen Schutzbestimmungen für das jeweilige Gebiet formuliert. Durch diese Schutzbestimmungen können bestimmte Handlungen verboten oder für beschränkt zulässig erklärt werden sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden.

Durch die Festsetzung wird das Wasserschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen eingeteilt:

Schutzzone   I: Fassungsbereich

Schutzzone  II: Engere Schutzzone

Schutzzone III: Weitere Schutzzone (III A und III B)

Als Fassungsbereich (I) wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und wird deshalb in der Regel eingezäunt. In der engeren Schutzzone (II) sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und mit Verletzung der schützenden Deckschichten verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden. Die weitere Schutzzone (III) soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Bei großen Einzugsgebieten oder, wenn schützende Deckschichten vorhanden sind, kann eine weitere Unterteilung in eine Zone III A und III B vorgenommen werden.

Zuständige Mitarbeiter

 


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