STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT
DASHBOARD
STADTRADELN
ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.
Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.
Um auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.
- Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.
- Losradeln
Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.
Infos für Radler ohne Internetzugang
- Anmeldebogen für Team-Captains,
die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte
passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile
ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Anmeldebogen Teamcaptain - Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen,
die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den
Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte
Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Kilometererfassungsbogen - Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
- Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen
Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.
⇑ / Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
Leistungsbeschreibung
- die Errichtung und der Betrieb von unterirdischen Anlagen,
- die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen innerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes.)
- die Errichtung und der Betrieb von oberirdischen Anlagen ab einem Inhalt von 1.000 l Heizöl außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten,
- alle wesentlichen Änderungen der Anlage und des Betriebs (z. B. Einbau einer Innenhülle)
- Stilllegung der Anlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung der Anlage (oberirdisch (z.B. im Keller) oder Erdtank, einwandig/doppelwandig, Lagermenge usw.),
- baurechtliche Nachweise über die Verwendbarkeit zur Heizöllagerung (Leistungsbeschreibung für CE-gekennzeichnete Anlagenteile, Bezeichnung der DIN-Norm oder der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen),
- Nachweis des Rückhaltevolumens (Größe des Auffangraums), soweit nicht doppelwandig,
- Angaben zum beauftragten Fachbetrieb,
- bei gewerblichen Anlagen können weitere Unterlagen / Anforderungen nötig sein (z.B. Abfüllplatz).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige der Heizölanlage muss mindestens 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (Abfall und Umweltschutz)
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)