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Leistungsbeschreibung
Im Jahr 2021 wurde durch das „Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (Kita-Zukunftsgesetz) in §25 Abs. 5 ein sogenanntes Sozialraumbudget eingeführt. Dieses Budget beinhaltet den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Mittel zur Deckung zusätzlichen Personalbedarfs in Kindertageseinrichtungen, basierend auf sozialräumlichen und anderen besonderen Erfordernissen. Das Ziel dieser Förderung ist es, die personellen Ressourcen vor Ort zu stärken, um Kinder in benachteiligten Wohngebieten zu unterstützen und bedarfsgerechte Unterstützung für Kinder und Familien zu gewährleisten. Dies soll zur Chancengerechtigkeit beitragen und Benachteiligungen ausgleichen.
Zur Umsetzung des Sozialraumbudgets hat das Kreisjugendamt das Konzept „Präventive Hilfen in Kindertagesstätten zur Deckung sozialräumlicher Bedarfe im Landkreis Neuwied“ entwickelt, welches am 11.05.2021 vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet wurde. Die Zuweisungen des Landes betragen 60 %, die restlichen 40 % werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgebracht.
Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Konzeption an neue sozialräumliche Bedingungen und Anforderungen vor. Diese Evaluation soll alle fünf Jahre durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen, erstmals im Jahr 2026/2027. Um die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen zu bewerten, hat das Kreisjugendamt im Frühjahr 2024 eine Zwischenevaluation durchgeführt.
Das Konzept umfasst drei Säulen:
I. Zusatzpersonal, das für die Erteilung der Betriebserlaubnis relevant ist (BE-rel. Personal)
II. Kita-Sozialarbeit mit den Schwerpunkten Einzelfallberatung und Vernetzung
III. Interkulturelle Fachkräfte
Das Sozialraumbudget refinanziert mit der I. Säule Zusatzpersonal in Kindertagesstätten, das zur Erhaltung der Betriebserlaubnis notwendig ist. Das zusätzliche Personal ist erforderlich, um z.B. die Aufsichtspflicht bei mehrstöckigen Kitas, Waldkitas oder Provisorien ohne eigenes Außengelände zu gewährleisten.
Die II. Säule Kitasozialarbeit wird unterteilt in die Schwerpunkte Vernetzung und Einzelfallberatung. Unter dem Schwerpunkt Vernetzung werden im Landkreis flächendeckend Erzieher und Erzieherinnen als Netzwerkende in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt. In den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen und Dierdorf sind zusätzlich Sozialpädagogen, Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen als Kita-Sozialarbeitende den Kindertageseinrichtungen zugeordnet (Schwerpunkt Einzelfallberatung).
Mit der III. Säule ermöglicht das Sozialraumbudget den Einsatz von interkulturellen Fachkräften in den Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Dierdorf.
Zum Download:
Rechtsgrundlage
KiTaG § 25 Abs. 5
https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pG6