Und
auch in der Ehe und Partnerschaft hatte der Mann bis zum Ende des letzten
Jahrhunderts als Ernährer, als Herr im Haus, ein Gewaltmonopol gegenüber Frau
und Kind. Selbst die Vergewaltigung in der Ehe wurde erst 1997 als Straftat ins
Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.
Die Geschichte zeigt, dass es auch in Deutschland ein weiter Weg zur Wahrung der körperlichen und geistigen Integrität des Individuums war. Noch heute gibt es viele Gesellschaften, Nationen und Staaten, die sich noch auf diesem Weg befinden. Dies wird in den Beratungsstellen immer wieder deutlich, wenn Angriffe auf die körperliche und geistige Unversehrtheit nicht als Gewalt empfunden werden und eine Ohrfeige als „nicht so schlimm“ bewertet wird.
Es verdeutlicht, dass die Frage was Gewalt ist, einer kulturellen, gesellschaftlichen und individuellen Definition unterliegt, verbunden mit einem entsprechenden (Un-) Rechtsbewusstsein.
Wie mit diesen unterschiedlichen Definitionen umgegangen werden kann, wie Handlungskonzepte gegen Gewalt angesichts dieser Unterschiedlichkeit aussehen können, werden auf der Fachtagung des Runden Tisches gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen zum Thema. Der Runde Tisch konnte Sandra de Vries, Ethnologin und Trainerin für interkulturelle Kompetenz, Beratung und Konzepte gewinnen, um diese Fragen zu beantworten.
Die Fachtagung am 21. November 2018 um 14.00 Uhr im Außerschulischen Lernort der Kreisverwaltung Neuwied, Deponiestr. 1, 56317 Linkenbach richtet sich an BeraterInnen und ErzieherInnen sowie am Thema Gewalt Interessierte.
Rückfragen und Anmeldung:
Doris Eyl-Müller
Tel.: 0 26 31 – 803 410