In den Pflegestützpunkten sind Pflegeberater*innen der Pflegekassen sowie Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig. Sie machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person und erarbeiten auf Wunsch gemeinsam mit dem hilfebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan.
Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerübergreifend zu beraten, zu vermitteln und das Hilfsangebot zu koordinieren. Darüber hinaus sind Netzwerke für die Pflege und soziale Betreuung zu initiieren und dabei bürgerschaftlich engagierte Menschen einzubeziehen (§ 5 Abs. 2 LPflegeASG).
Im Landkreis Neuwied sind fünf Pflegestützpunkte eingerichtet.
Die Anstellungsträgerschaft der Fachkraft der Beratung und Koordinierung im Pflegestützpunkt Neuwied II (Zuständigkeitsgebiet: Stadt Neuwied) endet zum 15.03.2022, so dass die Trägerschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu vergeben ist. Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können nach § 5 Abs. 4 LPflegeASG sein:
1. einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft,
2. Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört,
3. Landkreise oder kreisfreie Städte.
Gem. § 5 Abs. 5 LPflegeASG wählt die zuständige Landesbehörde - das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - die Anstellungsträger nach Befähigung und fachlicher Leistung auf Grundlage der von den Antragstellern vorzulegenden Gesamtkonzepte für die Durchführung der Aufgaben aus. Die Entscheidung über die Auswahl eines Anstellungsträgers ist auf längstens zehn Jahre zu befristen.
Die Antragsunterlagen sind beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 43
Frau Marth
Moltkestraße 19
54292 Trier
(Tel.: 0651 1447– 207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de)
Innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung erhältlich und von den möglichen Anstellungsträgern mit Gesamtkonzept auch innerhalb dieser Frist einzureichen.
Für weitere Fragen steht im Rahmen der Aufgabe der kommunalen Pflegestrukturplanung in der Kreisverwaltung Neuwied, Frau Carina Corzilius, Tel. 02631 803-144, E-Mail: carina.corzilius@kreis-neuwied.de zur Verfügung.