Die Abfallgebühren
wurden wie jedes Jahr zum 30. Juni fällig. Durch den vor einigen Jahren
eingeführten Dauergebührenbescheid oder sonstige Umstände ist dieser Termin
vielleicht bei einigen Bürgern in Vergessenheit geraten. Bevor demnächst die
Mahnungen verschickt werden und zusätzlich Mahngebühren und Säumniszuschläge
berechnet werden müssen, weist die Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, die
fälligen Beträge noch zeitnah zu überweisen. „Wir wollen den normalerweise
rechtzeitig zahlenden Bürgern natürlich nur ungern eine Mahnung zuschicken.
Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren
aufmerksam“, sagt der Vorstand der Abfallwirtschaft des Landkreises Jörg
Schwarz. Es kann natürlich auch weiterhin am SEPA-Verfahren teilgenommen
werden. „Das ist sowieso das Beste und wird mittlerweile vom Großteil der
Bürgerinnen und Bürger genutzt. Durch die Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die fälligen
Beträge werden rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits
erfolgte Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und
Säumniszuschläge gehören damit der Vergangenheit an. Die Abbuchung über das
SEPA-Lastschriftverfahren ist daher unsere Empfehlung“, so Schwarz weiter. Das entsprechende
SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de) oder
als Anlage zum letzten Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die
Abfallwirtschaft gesendet werden.