Neue Zielvorgaben ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt die novellierte Bioabfallverordnung in Kraft. Sie legt fest, dass Bioabfälle insgesamt höchstens 3 % Störstoffe (wie Glas, Metall etc.) und nur noch maximal 1 % Kunststoff enthalten dürfen. Ziel der bundesweiten Regelung ist eine verbesserte Verwertbarkeit und Qualität der Bioabfälle.

Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied wird ab Mai Stichprobenkontrollen durchführen. Sollte ein zu hoher Anteil an Fremdstoffen festgestellt werden, darf die Abfallwirtschaft die Leerung der Biotonne verweigern. Bis zur nächsten regulären Leerung haben Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, die Störstoffe aus ihrer Biotonne zu entfernen. Biotonnen, welche vorab bei einer Stichprobenkontrolle auffallen, erhalten zunächst einen gelben Hinweisanhänger, der zur korrekten Sortierung auffordert. Die neuen Bestimmungen betreffen auch sogenannte „kompostierbare“ Biofolientüten, die häufig als problematische Verunreinigungen im Bioabfall auftreten. Denn entgegen der Herstellerbehauptung sind diese im regulären Zersetzungszeitraum von 3 Wochen nicht abbaubar.

„Eine bessere Abfalltrennung ermöglicht eine sachgerechte Verwertung des Bioabfalls und trägt aktiv zum Umweltschutz bei. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit“, erklärt Vorstand Jörg Schwarz, und wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern für die aktive Umsetzung der richtigen Sortierung. „Die Pflicht zur korrekten Trennung der Abfälle gilt natürlich auch für die Abfälle der grünen, blauen und schwarzen Tonne“ so Schwarz weiter.

Weitere Informationen zur richtigen Abfalltrennung finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Webseite abfall-nr.de unter „News“.


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