„Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf eine Wasserentnahme aus unseren Fließgewässern!“ Der Appell von Landrat Achim Hallerbach hat trotz mancher, meist kurzer, Gewitter in den letzten Tagen einen Hintergrund namens Trockenheit: Fehlende Niederschläge und hohe Temperaturen bilden nicht nur für alles, was grünt und blüht, eine ungute Kombination. Auch die heimischen Gewässer sind von entsprechenden klimatischen Bedingungen betroffen. So haben sinkende Wasserstände und hohe Verdunstungsraten gravierend negative Auswirkungen auf alle Pflanzen und Tiere, die auf den Lebensraum am und im Gewässer angewiesen sind. Darauf macht das Umweltreferat der Kreisverwaltung Neuwied aufmerksam.
Bereits jetzt zu Beginn des Sommers, sind kleinere Bäche und quellnahe Oberläufe teilweise ausgetrocknet oder bestehen nur noch aus Rinnsalen. „In Folge der Trockenheit leiden Gärten, Felder, Wälder und auch unsere Gewässer unter den Konsequenzen. Die extreme Trockenheit führt dazu, dass die Wasserstände in den Bachläufen deutlich sinken. Aktuell verschärfen Wasserentnahmen von Anliegern die Situation zusätzlich“, stellt Referatsleiter Stephan Hoffmann fest.
Die Entnahme von Wasser aus Gewässern mit einer
Gießkanne, auch unter den Begriff des „Gemeingebrauchs“ fallend, ist in
Deutschland grundsätzlich zulässig, solange es sich um geringe Mengen handelt
und keine besonderen Belange betroffen sind. Darüber hinaus gelten jedoch per
Gesetz allgemein zu beachtende Sorgfaltspflichten. Bei Maßnahmen, mit denen
Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, ist die nach den Umständen
erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der
Gewässereigenschaften zu vermeiden, eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt
gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, die
Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und eine Vergrößerung und
Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Bei Trockenheit können die gesetzlichen Grundsätze zu einer erhöhten Sorgfaltsplicht der Nutzer gegenüber den Gewässern führen. „Bei anhaltender Wasserknappheit steigt die Gefahr, dass Wasserquellen überbeansprucht oder verschmutzt werden, was die Schutzpflichten verschärft. In solchen Situationen kann es notwendig sein, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Wasserqualität und die Verfügbarkeit für alle Nutzer zu sichern“, erläutert Stephan Hoffmann. Aus diesem Grund bittet die Untere Wasserbehörde alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neuwied, nicht nur generell sparsam mit Wasser umzugehen, sondern auf Wasserentnahmen aus Fließgewässern zu verzichten. Bereits jetzt haben die niedrigen Wasserstände negative Auswirkungen auf die Ökologie der Gewässer.
Auch wenn die Regentonne bereits leer ist, sollte man nicht versuchen, Wasser durch das Abstellen von Brettern oder Steinen in den Bachläufen zu stauen, um das verbleibende Nass für Wasserlebewesen zu sichern. Die Behörde wurde in den letzten Tagen vermehrt auf Missstände an den Bächen aufmerksam gemacht. Deshalb sind in den kommenden Monaten Kontrollen an den innerörtlichen Bachstrecken geplant. Bei Verstößen gegen die Wasserrechte drohen Bußgelder und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Kreisverwaltung Neuwied hofft allerdings auf Einsicht und entsprechende Rücksichtnahme.
Sollte sich die Dürre weiter verschärfen, behält sich die Untere Wasserbehörde den Erlass einer befristeten Allgemeinverfügung zur Untersagung der Entnahme von Wasser im Rahmen des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs an allen Oberflächengewässern im Landkreis Neuwied vor. Davon ausgeschlossen sind notwendige Wasserentnahmen für den Brandschutz.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Neuwied telefonisch unter 02631/ 803-296 oder 02631/ 803-381 gerne zur Verfügung.