Der Kreis trägt fast vollständig die Kosten, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstehen. Neben den Leistungen für den Lebensunterhalt und das Wohnen rechnen die Stadt und die Verbandsgemeinden auch ihre Kosten für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften ab. Das beinhaltet auch Aufwendungen für soziale Betreuung und Sicherheitsdienste. Trotzdem sind immense Anstrengungen vor Ort nötig, um die Unterbringung zu organisieren. Der Kreis leitet daher einen Teil der Einmalzahlungen, die er vom Land für die Fluchtaufnahme bekommen hat, weiter. Wie der Kreisausschuss beschlossen hat, werden 100 Euro pro tatsächlich aufgenommenem Flüchtling ausgezahlt, insgesamt 350.600 Euro. „Das ist auch uns vor allem ein Zeichen unserer großen Wertschätzung“, betonte Landrat Achim Hallerbach.
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