Dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung obliegt
die Überwachung der Bereiche Tierschutzrecht, Tierseuchen-
bekämpfung, Verbraucherschutz und tierische Nebenprodukte.
⇑ / Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung
Leistungsbeschreibung
- Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
- Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
- Betäubung von Tieren
- Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
- Einhängen und Hochziehen der Tiere
- Entblutung lebender Tiere
- Schlachtung nach bestimmten religiösen Riten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungszeugnisse
- ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.