Dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung obliegt
die Überwachung der Bereiche Tierschutzrecht, Tierseuchen-
bekämpfung, Verbraucherschutz und tierische Nebenprodukte.
⇑ / Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Leistungsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
- Bundesnaturschutzgesetz
- Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
- Landesverordnung über die Bestimmung von Eingriffen in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.