Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
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Kontakt
Tel.: 02631 803-0Fax: 02631 80393-222
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Webseite: http://www.kreis-neuwied.de
Formulare
Zugeordnete Mitarbeiter
Zuständigkeiten
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Sachverständigenorganisation anerkennen
- Artenschutz allgemein
- Artenschutz: Meldepflicht bei Haltung, Zucht und Vermarktung von geschützten Arten
- Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten
- Bauen im Außenbereich
- Baumfällungen
- Bepflanzungspläne
- Biotopschutz/ Biotoppflege
- Brunnen bohren und Wasser entnehmen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Genehmigungen und Erlaubnisse im Wasserrecht
- Gewässer : Erdwärmesonde Bohrung anzeigen
- Gewässeraufsicht
- Heizölanlage
- Hornissen
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht
- Landschaftsschutz
- Naturschutz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Streuobstwiesen
- Tiergehege genehmigen
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen
- Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige
- Wasserhärte
- Wasserschutzgebiete allgemein
- Wolf