
Information zu AUKM-Erstantragsverfahren Rheinland-Pfalz:
Im Zeitraum vom 06.06. bis zum 27.06.2025 können Erstanträge für die
landwirtschaftlichen Agrarumweltmaßnahmen, den Vertragsnaturschutz sowie die
ökologische Wirtschaftsweise gestellt werden.
Die Grundsätze mit grundlegenden Informationen zu den einzelnen Maßnahmen
finden Sie unter:
https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Grundsaetze/EULLa-Grundsaetze-GAP-2023-2027
Erstanträge im Bereich AUKM sind in Papierform zu stellen. Eine elektronische
Antragsstellung über LEA ist nicht möglich. Die ausgefüllten Erstanträge sind innerhalb
der Antragsphase bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Die Antragsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Antragsunterlagen
Das DLR-RNH bietet zusätzlich Informationsveranstaltungen zum Antragsverfahren an.
Hier können Sie sich über die Inhalte der einzelnen Programme informieren. Die
Veranstaltungen finden online statt und gehen auf folgende Themen ein:
· Allgemeines zum Antragsverfahren
· Überblick GAP-SP Agrarumweltmaßnahmen
· Kombinationen aus Ökoregelungen und GAP-SP Maßnahmen
Die Termine sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Termine
⇑ / Sterbefall und Nachlass / Erbschaft, Nachlass und Testament / Höfeordnung
Leistungsbeschreibung
Neben dem allgemeinen Erbrecht, das im BGB verankert ist, gibt es in Rheinland-Pfalz mit der Höfeordnung ein landwirtschaftliches Sondererbrecht. Ziel dieses Sondererbrechtes ist es, landwirtschaftliche Betriebe als Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung oder Überschuldung der Höfe im Erbgang zu verhindern. Dieses Sondererbrecht kommt nur zum Tragen, wenn die Betriebe auf Antrag in die so genannte Höferolle eingetragen werden. Die Besonderheit der Höfeordnung besteht darin, dass der Hof ungeteilt an einen Erben (Hoferben) gegen ermäßigte Abfindung der übrigen Erben übergeht. Ist der Hof in die Höferolle eingetragen, braucht kein Testament verfasst bzw. kein Erbvertrag abgeschlossen werden.
Die Höferolle wird bei den Grundbuchämtern geführt. In jedem Landkreis wird ein Höfeausschuss gebildet. Der Höfeausschuss ist ein in der Regel bei den Kreisverwaltungen eingerichtetes Gremium aus 5 Personen. Die Eintragung des Hofes in die Höferolle erfolgt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen aufgrund eines über den Höfeausschuss zu leitenden Antrages des Eigentümers an das Grundbuchamt.
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Homepage der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über die Höfeordnung (HO - RhPf)
- Landesverordnung zur Durchführung der Höfeordnung (DVO-HO RhPf)
Unterstützende Institutionen
Auskünfte dazu können auch die Bauernverbände oder die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erteilen.
Zugeordnete Abteilungen
Enthalten in folgenden Kategorien
Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026
Antragszeitraum Herbst 2025: 15. – 30. September 2025
In diesem Jahr wird den Winzerinnen und Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum für Teil1 der Maßnahme Umstrukturierung angeboten.
Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.
Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Präsentationen zu den Veranstaltungen zum Download: