Lebensmittelzeugnisse

/ Lebensmittelzeugnisse

Leistungsbeschreibung

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass jede Person, die gewerbsmäßig mit bestimmten unverpackten Lebensmitteln arbeitet, eine Bescheinigung nach § 43 des Gesetzes benötigt. Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Einmal erworbene Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Belehrung kann momentan nicht in einer Online-Version stattfinden. Wir befinden uns gerade in einem Wechselprozess und in der Übergangszeit bieten wir wieder Präsenzveranstaltungen an. Für weitere Informationen, Anmeldung etc. wenden Sie sich bitte an:

Gesundheitsamt Neuwied
Ringstraße 70
56564 Neuwied
Tel.: 02631 803-723
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-neuwied.de

Gebühr: 30,00 € (bar); Abschrift: 10,00 € (bar)

In einem Nachweisheft wird die Erstbelehrung im Gesundheitsamt eingetragen. Die Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber sollen auch hier dokumentiert werden. Das Heft ist bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung jederzeit vorzulegen.

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.