Obwohl immer häufiger Gas oder Erwärme genutzt wird, ist die Anzahl der mit Heizöl betrieben Heizungen unvermindert hoch. Die Lagerung des Heizöls erfolgt hierbei entweder unterirdisch in Erdtanks oder aber oberirdisch im Heizungskeller oder anderen Räumlichkeiten.
Wer einen Heizöltank besitzt ist auch für desssen Sicherheit verantwortlich. Die diesbezüglich geltenden Betreiberpflichten müssen eigenverantwortlich wahrgenommen werden. Hierzu gehören vor allen die Pflicht, mit der Errichtung, Wartung und Instandsetzung nur zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen sowie die Pflicht erforderliche Überprüfungen rechtzeitig zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Als gesetzliche Grundlage sind, basierend auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz, vor allem die Vorgaben aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS- zu beachten.
Welche Prüfzyklen für welche Art von Anlagen vorgeschrieben sind und viele weitere nützliche Informationen können Sie der Broschüre "Der sichere Heizöltank" entnehmen.
Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
⇑ / Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie / Herr Jürgen Schneider
Kontakt
Postadresse
Gebäude: Nebengebäude, Augustastr. 7-8Room Nr.: 319
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied

Aufgaben
Im Bereich Artenschutz: Besitz von und Handel mit besonders und streng geschützen Arten (BArtSchV)
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Artenschutz: Meldepflicht bei Haltung, Zucht und Vermarktung von geschützten Arten
- Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten
- Erdaufschluss - Arbeiten mit mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
- Erdaufschluss melden
- Erdaufschluss stoppen oder beseitigen
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen beantragen
- Gewässer (öffentlich): Erdwärmesonde Bohrung anzeigen
- Heizölanlage
- Kleinkläranlagen freistellen von der Abwasserbeseitigungspflicht (Einleitungserlaubnis)
- Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES)
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
- Wassergefährdende Stoffe: gewerblicher Umgang - Anzeige
- Wasserschutzgebiete allgemein
- Wolf