Kinder und Jugendschutz

/ Erziehungsberatung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie unterstützt Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Die Leistung Erziehungsberatung wird sowohl in Einrichtungen erbracht, die nur diesen Auftrag haben, als auch in solchen, die Erziehungsberatung und weitere Beratungsangebote oder andere Erziehungshilfen integrieren.


Das Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen ist vielfältig. In Abhängigkeit von regionalen Erfordernissen und geprägt durch die spezifischen Ziele des Trägers und die fachliche Ausrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen die einzelnen Beratungsstellen unterschiedliche Arbeitsfelder und -schwerpunkte auf.


Erziehungsberatung bietet individuelle Hilfen (zum Beispiel Beratung, Kindertherapie) an. Dabei werden die Beratungs- und Therapieangebote nach den Erfordernissen der individuellen Situation flexibel gestaltet. Sie beziehen das soziale Umfeld mit ein.


Die Rechtsgrundlagen der Erziehungsberatung finden sich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.


Weitere Auskünfte zur Erziehungsberatung erteilen die örtlichen Erziehungsberatungsstellen und die Jugendämter.


siehe auch


Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke)
Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung; mit einem Verzeichnis von Beratungsstellen.

An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit eigenem Jugendamt

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Achtes Buch des Sozialgesetzbuches

Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.


                              

        Merkblatt Jugendschutzgesetz                Flyer Karneval und Jugendschutz


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