Kinder und Jugendschutz

/ Jugendamt

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Der Aufgabenkatalog eines Jugendamtes ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe (s . § 1 Abs. 3 SGB VIII). Als öffentlicher Jugendhilfeträger (Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig.


Weitergehende Informationen zu Aufgaben, Zielen und Strukturen erhalten Sie hier:

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