Kinder und Jugendschutz

/ Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Leistungsbeschreibung

Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Eine Kostenbeteiligung wird am Verdienst der Eltern berechnet

Rechtsgrundlage


                              

        Merkblatt Jugendschutzgesetz                Flyer Karneval und Jugendschutz


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Kontakt Jugendpflege

/ Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege / Frau Simone Höhner

Kontakt

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Tel.: 02631 803-442
Fax: 02631 80393-442
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
simone.hoehner@kreis-neuwied.de

Postadresse

Gebäude: Nebengebäude Augustastr. 7-8
Raum-Nr.: 311
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
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