Kinder und Jugendschutz

/ Geburt / Nach der Geburt / Beistandschaft

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.


                              

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/ Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege / Frau Simone Höhner

Kontakt

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Tel.: 02631 803-442
Fax: 02631 80393-442
simone.hoehner@kreis-neuwied.de
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de

Postadresse

Gebäude: Nebengebäude Augustastr. 7-8
Raum-Nr.: 311
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
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