Kinder und Jugendschutz

/ Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Frühförderung von Kindern mit Behinderung

Leistungsbeschreibung

In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.

Diese befinden sich in Bad Kreuznach,

  • Göllheim,
  • Mainz,
  • Landau,
  • Landstuhl,
  • Ludwigshafen,
  • Neuwied und
  • Trier.

Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.

Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.

Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :

  • Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
  • Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
  • Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
  • Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
  • Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
  • Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
  • Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen

mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.

Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an

Welche Gebühren fallen an?

Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".


                              

        Merkblatt Jugendschutzgesetz                Flyer Karneval und Jugendschutz


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Tel.: 02631 803-442
Fax: 02631 80393-442
simone.hoehner@kreis-neuwied.de
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de

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Gebäude: Nebengebäude Augustastr. 7-8
Raum-Nr.: 311
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
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