Kinder und Jugendschutz

Leistungsbeschreibung

Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.

Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.

In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.

Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:

  • Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
  • Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
  • Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
  • Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
  • Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
  • Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Rechtsgrundlage


                              

        Merkblatt Jugendschutzgesetz                Flyer Karneval und Jugendschutz


Karneval und Jugendschutz



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Kontakt Jugendpflege

/ Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege / Frau Simone Höhner

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Tel.: 02631 803-442
Fax: 02631 80393-442
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
simone.hoehner@kreis-neuwied.de

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