Kinder und Jugendschutz

/ Sorgebescheinigung/Negativtest

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Mit einer Sorgebescheinigung/Negativtest kann der/die nichtverheiratete Sorgeberechtigte nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung das alleinige elterliche Sorgerecht für das Kind hat.
Wenn das Kind außerhalb dieses Bereiches geboren wurde, fragt das örtliche Jugendamt beim Geburtsjugendamt an, ob dort eine Sorgeerklärung registriert wurde. Liegt keine Registrierung vor, stellt das örtliche Jugendamt die Negativbescheinigung aus.

An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung (Jugendamt)
  • Stadtverwaltung mit Jugendamt
Anträge / Formulare
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist


                              

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/ Ref. 51 - 2. Beistandssch./Vormundsch., Unterhaltsvorschuss und Kreisjugendpflege / Frau Simone Höhner

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Tel.: 02631 803-442
Fax: 02631 80393-442
Webseite: https://www.kreis-neuwied.de
simone.hoehner@kreis-neuwied.de

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Raum-Nr.: 311
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