Die Mitglieder des Beirates, von denen jeweils 10 gewählt werden und 5 vom Stadtrat bzw. Kreistag berufen werden, haben den Auftrag, die Kommune bei allen Fragen der Integration zu beraten. Die Mitglieder sind gut mit den Akteuren der Integrationsarbeit, wie Beratungsstellen, kirchlichen Organisationen, Vereinen und ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern vernetzt und versuchen Unterstützung zu geben bei den anfallen Fragen und Problemen. Besonders wichtig ist ein Dialog zwischen den vielfältigen Kulturen, um einander zu verstehen und sich zu respektieren. Auf Landesebene sind die Beiräte in Rheinland-Pfalz mit der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte vernetzt, die wiederum auch Vertreter in den Bundeszuwanderungs- und -integrationsrat entsendet.
Menschen mit Migrationsgeschichte sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger mit ausländischem Pass. Auch Eingebürte, Doppelstaatler, Aussiedler und deren Kinder sind wahlberechtigt. Während ausländische Staatsangehörige ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten, müssen sich alle anderen aktiv in das Wählerverzeichnis ihres Wahlamtes bei den Verbandsgemeinden oder bei der Stadt Neuwied eintragen lassen. Ein Flyer, auf dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen, ist in den Bürgerbüros der Kreisverwaltung, Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied erhältlich. Auch in den weiterführenden Schulen liegen die Flyer aus.

Am Sonntag, den 23. November können alle Bürgerinnen und
Bürger, die einen Migrationshintergrund haben, den Beirat für Migration und
Integration wählen. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich mit dieser Wahl eine
Besonderheit: Jugendliche mit Migrationshintergrund können bereits ab einem
Alter von 16 Jahren zur Wahlurne gehen. Die Wahllokale in den Rathäusern der
Verbandsgemeinden und im Amalie-Raiffeisen-Saal der VHS der Stadt Neuwied sind
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Neuwied können sogar 2 Beiräte wählen: Eine Vertretung bezogen auf die Stadt
Neuwied und eine für den Landkreis.