zwei Frauen Personen gehen auf ein Gebäude zu

Psychiatriekoordinationsstelle

Die Grundlage für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle bildet § 4 Abs. 1 PsychKHG. Demnach obliegt dem Landkreis die Koordination der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Die Koordinierungsstelle ist für die psychiatrische Versorgung aller Altersgruppen zuständig und sorgt dafür, dass die Hilfen aufeinander abgestimmt angeboten werden.

Der Landkreis Neuwied hat dieser Aufgabe eine hohe Priorität beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle eingerichtet, die als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Sektoren und Akteuren im psychosozialen Hilfesystem fungiert.

Zu den Kernaufgaben der Koordinierungsstelle gehören die Planung und Koordination der Hilfen, die Förderung der Zusammenarbeit aller an der gemeindenahen Versorgung beteiligten Institutionen, die Leitung verschiedener Gremien des Gemeindepsychiatrischen Verbundsystems sowie die Geschäftsführung des Beirats für psychische Gesundheit. Außerdem arbeitet sie in Arbeitskreisen mit, moderiert Fallkonferenzen für besonders komplexe Fälle und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen der gemeindenahen Psychiatrie und Verwaltung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Öffentlichkeitsarbeit, um Informationen über das Hilfesystem und die vorhandenen Unterstützungsangebote transparent und verständlich zugänglich zu machen. Für die Umsetzung dieser Aufgaben werden Netzwerke auf lokaler, kommunaler und Landesebene genutzt.


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