Fördermöglichkeiten
Bezuschussung von Ferienfreizeiten
1. Einzelförderung:
Eine Bezuschussung von Ferienfreizeiten ist für einkommensschwache Familien d.h. Empfänger von ALGI und ALGII sowie ggfls. Geringverdiener, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.
Gefördert werden:
a) Maßnahmen mit Übernachtung von 10-21 Kalendertagen Dauer.
Der Zuschuss beträgt max. 75% der Kosten und max. 15,00 € pro Tag.
Antragsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder ihren Wohnsitz im Stadt- bzw. Kreisgebiet Neuwied haben.
Der Träger der Maßnahme muss die Anmeldung des Kindes bestätigen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unmittelbar an den Träger der Maßnahme.
Zur Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze und zum Einsatz des Einkommens finden die §§ 85 ff SGB XII - Sozialhilfe - entsprechende Anwendung. Einnahmen und Ausgaben sind im Rahmen des Antragsverrfahrens zu belegen.
2. Bildungsgutscheine:
Es besteht die Möglichkeit die Bildungsgutscheine aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zur Mitfinanzierung der Freizeitangebote von Vereinen, Verbänden und der Jugendämter einzureichen. Bitte informieren Sie sich bei uns.