Familienhebammen
Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen!
Die Kreisverwaltung Neuwied bietet Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr ein spezielles Betreuungsangebot an.
Unsere entsprechend fortgebildete Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin besucht die Familien und berät in Bereichen wie beispielsweise der Gesundheitsfürsorge, Babypflege oder auch Alltagsorganisation und unterstützt bei Arztbesuchen oder Korrespondenz mit Behörden. Zudem stellt sie auf Wunsch Kontakt her zu weiteren Angeboten oder Institutionen.
In einem ersten persönlichen Kontakt klärt die Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin mit den Familien, ob das Angebot für sie in Betracht kommt und was die Inhalte der Beratungstätigkeit sein sollen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des für die Familien kostenlosen Angebotes können folgende Kriterien sein:
- soziale Isolation
- finanzielle Belastungpsychische oder chronische Erkrankung der Eltern
- krankes oder beeinträchtigtes Baby
- familiäre Belastung (z.B. durch Trennung oder Tod eines Angehörigen)
- Überforderung mit der Versorgung des Babys
- …
Das Angebot ist für die Familien kostenfrei und freiwillig. In der Regel kommt die Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zu den Familien nach Hause.
Gefördert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.