Wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig und ganz überwiegend in Deutschland leben aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Den Einbürgerungsantrag kann jeder Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr einreichen. Für jüngere Personen aus dem Ausland unter dem 16. Lebensjahr, ist der Antrag durch den oder die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Es empfiehlt sich aber unbedingt vor der Antragstellung die Einbürgerungsstelle, vorzugsweise per Mail, zu kontaktieren – denn nur so lässt sich schon vorab klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Stellen Sie den Antrag vorzugsweise als gut sortierte PDF per E-Mail
Stehen ihnen die technischen Möglichkeiten hierzu nicht zur Verfügung, können Sie den Antrag auch postalisch oder bei einem vorab vereinbarten Vorsprachetermin einreichen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde oder online unter: Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (sowie weitere Anträge und Merkblätter).