Bankverbindungen
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen ein Kassenzeichen im Verwendungszweck an! Das Kassenzeichen wird Ihnen bei der Zahlungsaufforderung von uns mitgeteilt. Die Angabe erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung. Eine korrekte Zuordnung verhindert Mahnungen.
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ist die Angabe der internationalen Bank Account Number (IBAN) und des internationalen Bank Identifier Code (BIC) notwendig.
Bankverbindung Kreisverwaltung Neuwied
Sparkasse Neuwied
IBAN: DE78 574 501 20 0000 0090 76
BIC: MALADE51NWD
Bankverbindung Abfallwirtschaft
Sparkasse Neuwied
IBAN: DE07 574 501 20 00000 70 300
BIC: MALADE51NWD
Wichtige Information: E-Rechnungspflicht ab 01.04.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.04.2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für Unternehmen im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern in Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit wird die Einhaltung der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der deutschen E-Rechnungsverordnung verpflichtend.
Was bedeutet das für Sie?
- Ab dem 01.04.2025 sind nur noch Rechnungen in den Formaten X-Rechnung oder ZUGFeRD 2.1 zulässig.
- Rechnungen im PDF-Format oder auf Papier können nicht mehr akzeptiert werden.
- Gemäß der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) muss die Einreichung über den Zentralen E-Rechnungseingang (ZRE) Rheinland-Pfalz erfolgen.
- Für die Übermittlung an uns benötigen Sie unsere Leitweg-ID [071380000000-001-58], die Sie in Ihrer E-Rechnung angeben müssen.
Welche Schritte müssen Sie vorab erledigen?
- Für die Registrierung am ZRE benötigen Sie ein Benutzerkonto beim „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER
- Registrieren Sie sich anschließend am ZRE – eine Anleitung finden Sie hier.
- Der ZRE akzeptiert ausschließlich Rechnungen im Format X-Rechnung oder ZUGFeRD 2.1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen diesen Vorgaben entsprechen. Sollte ihr Buchhaltungsprogramm nicht in der Lage sein, Rechnungen in diesem Format zu erstellen, ist eine Umwandlung einer PDF-Rechnung direkt im Landesportal möglich.
- Testen Sie rechtzeitig die Übermittlung an die jeweilige Plattform.
Wie übermitteln Sie Ihre Rechnung?
- Reichen Sie Ihre Rechnung direkt im Landesportal ein.
Alternativ können Sie Ihre E-Rechnung auch per E-Mail einreichen. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
- Vor der Einreichung per E-Mail ist ebenfalls eine Registrierung am ZRE-RLP erforderlich.
- Senden Sie Ihre E-Rechnung als Anhang an die E-Mail-Adresse ZRE-rlp@poststelle.rlp.de
- Die Einreichung muss von der E-Mail-Adresse erfolgen, die im ZRE-RLP als ZRE-E-Mail-Adresse hinterlegt wurde.
- Es darf maximal eine Rechnung pro E-Mail eingereicht werden.
- Wenn Sie rechnungsbegründende Unterlagen haben, müssen diese im XML-Format Base64-codiert in die Rechnung eingebettet werden, um ordnungsgemäß verarbeitet werden zu können.
- Digitale Signaturen von Dateianhängen werden akzeptiert. Die Signaturen müssen eIDAS-konform sein und es muss eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorliegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreisverwaltung Neuwied