Möglichkeiten und Verfahren

Jeden Tag leisten in unserem Staat Menschen unauffällig und im Stillen Beachtenswertes. Wesentliche Bereiche unserer Gesellschaft funktionieren nur durch dieses persönliche Engagement. Besonders auch im karitativen und sozialen Bereich sind täglich unzählige Menschen unermüdlich und meist unentgeltlich aktiv. Für diesen selbstlosen Einsatz zum Wohle des Mitmenschen gibt es einige Möglichkeiten der öffentlichen Anerkennung, Belobigung und Danksagung.

Der Bundespräsident wie auch die Ministerpräsidenten der Länder haben verschiedene Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger auszuzeichnen, die sich besondere Verdienste um Staat und Gesellschaft erworben haben.

Dem Bundespräsidenten steht der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland zur Verleihung in folgenden Ordensstufen zur Verfügung:

  • die Verdienstmedaille
  • das Verdienstkreuz am Bande
  • das Verdienstkreuz 1.Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz hat folgende Möglichkeiten der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen:

  • die Ehrennadel des Landes
  • die Freiherr-vom-Stein-Plakette
  • den Verdienstorden des Landes
  • die Verdienstmedaille des Landes
  • die Staatsmedaille des Landes für besondere soziale Verdienste
  • die Peter-Cornelius-Plakette (für Verdienste auf dem Gebiet der Musikpflege undMusikschöpfung)
  • die Anerkennung für Rettungstaten mit folgenden Untergliederungen:
    • Ehrenzeichen am Band für Rettung aus Gefahr (Rettungsmedaille)
    • Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr (Erinnerungsmedaille)
    • Geldbelohnung
    • Öffentliche Belobigung
  • die Sportplakette des Landes
  • die Max-Slevogt-Medaille (für Verdienste auf dem Gebiet der bildenden Kunst)
  • die Carl-Zuckmayer-Medaille (für Verdienste um die Deutsche Sprache)
  • das Wappenschild des Landes (für Vereine, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesangs, des Sports o. ä. widmen) 
  • die Titel Justizrat, Sanitätsrat und Ökonomierat
  • die Ehrung von Arbeitsjubilaren privater Unternehmen (für 50jährige ununterbrochene Unternehmenszugehörigkeit).

Jedermann kann die Verleihung an eine andere Person anregen. Diese Anregung sollte folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und vollständige Adresse des Auszuzeichnenden sowie eine Darstellung seiner besonderen Verdienste mit der entsprechenden zeitlichen Abfolge.

Die Anregung ist an einen Vorschlagsberechtigten zu richten (Kreis-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung). Die Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung reicht diese Anregungen zur Bearbeitung an die Kreisverwaltung weiter. Hier werden die notwendigen Überprüfungen durchgeführt und entsprechende Begründungen gefertigt zur Weiterführung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bzw. die Staatskanzlei in Mainz.

Die Entscheidung, ob eine Auszeichnung zugesprochen wird oder nicht, erfolgt durch den Ministerpräsidenten.Die Überreichung der Auszeichnungen nimmt der Ministerpräsident persönlich vor oder in seinem Auftrag ein Minister der Landesregierung, der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion bzw. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie vor Ort der Landrat.

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