Das bundesweit von mehreren Ländern genutzte Portal „ElterngeldDigital“ wird derzeit im Rahmen einer zentralen IT-Kooperation technisch überarbeitet. Aufgrund dieser Umstellung kommt es auch im Landkreis Neuwied temporär zu Änderungen im Antragsverfahren. Eltern können daher im Portal „ElterngeldDigital“ seit Juni 2026 keine Anträge mehr anlegen, wenn ihr Kind voraussichtlich nach dem 15. August 2026 geboren wird. Stattdessen müssen Eltern den Antrag für das Elterngeld dann als PDF-Datei oder handschriftlich ausfüllen. Die technische Umstellung wird nach aktuellem Stand bis zum 31. Oktober 2026 andauern. Sollte das Kind der Antragssteller voraussichtlich vor dem 15. August 2026 geboren werden, besteht noch bis zum 31. August 2026 die Möglichkeit, Anträge über den vorhandenen Dienst zu stellen. Anschließend befindet sich der Dienst in einem sogenannten „Read-Only Modus“. Dies bedeutet konkret, dass die Eltern den Antrag noch 60 Tage aufrufen und lesen, aber nicht mehr ändern bzw. überarbeiten können. Betroffene bittet die Kreisverwaltung Neuwied um Verständnis.
