Der Herbst ist da - Fallobst und Laub entsorgen.

Fallobst – ab in die Biotonne  
Heruntergefallenes Obst zählt zu den organischen Abfällen und kann problemlos über die Biotonne entsorgt werden. Bei hohem Fallobstaufkommen können zusätzliches Einwickeln oder das Mischen mit trockeneren Gartenabfällen, wie Laub oder Zweigen, helfen, die Feuchtigkeit zu regulieren. Große Mengen können auch über Entsafter oder Nutzviehbetriebe verwertet werden. Alternativ kann Fallobst auch über den eigenen Komposthaufen entsorgt werden.

Laub richtig entsorgen           
Laub gehört ebenfalls in die Biotonne oder auf den Kompost. Dabei gilt: Trocken einfüllen und nicht zu stark verdichten. Große Mengen können auch (täglich bis 2 m3) an unseren Wertstoffhöfen abgegeben oder zur dreiwöchentlichen Grünschnittabfuhr (bis 5 m3 ) angemeldet werden. Laub sollte für die Abfuhr in Bütten oder anderen Gefäßen bereitgestellt werden, die entleert und zurückgelassen werden können. Äste sollten mit einem Garn gebündelt sein.

Laub und Gartenabfälle dürfen nicht im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt werden. Dies kann das ökologische Gleichgewicht stören und ist zudem verboten. Stattdessen sollten stets die vorgesehenen Entsorgungswege genutzt werden.

Für weitere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung (02631 - 444 111) oder konsultieren Sie das Abfall-ABC auf der Website abfall-nr.de.