Angesichts rapide steigender Einbürgerungszahlen fordert Landrat Achim Hallerbach eine Überprüfung der Beurteilungskriterien: „Die aktuelle Entwicklung der Einbürgerungszahlen ist ein Alarmzeichen. Vor dem Hintergrund, dass die Erteilung einer Staatsbürgerschaft nicht bloß ein nützliches Werbegeschenk ist, wird die Einbürgerung leider zu leicht gemacht. Die derzeit geltenden Regelungen sind nicht konsequent genug und sollten daher angepasst werden“. Konkret im Blick hat der Kreis-Chef dabei den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung ebenso wie eine Rückkehr zur Einbürgerungsfrist auf acht Jahre: „Es müssen funktionierende Kontrollmechanismen installiert werden, um besser feststellen zu können, ob und in welchem Grad die Zustimmung zu den Inhalten unseres Grundgesetzes und zu unserem Staatswesen überhaupt glaubhaft ist“, fordert der Landrat ein Umschwenken von der bisherigen Linie.
In diesem Jahr dürfte die Anzahl an Einbürgerungen im Kreis Neuwied einen Höchststand erreichen; bereits im vergangenen Jahr hatte der Landkreis mit 979 Einbürgerungen für ein neues Rekordniveau gesorgt. Landesweit rangierte 2025 nur die Landeshauptstadt Mainz mit 995 Neubürgerinnen und Neubürgern davor. Auf ganz Deutschland ist die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge gestiegen. Im vergangenen Jahr haben mehr als 332.000 Menschen aus dem Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, die meisten Eingebürgerten stammen aus Syrien
Bei seiner Forderung nach strengeren Prüfkriterien hat Landrat Achim Hallerbach auch die Form des aktuell geltenden Einbürgerungs-Tests im Blick. Dabei werden Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung lediglich in Form eines aussageschwachen Multiple Choice-Test abgefragt.
Bei diesem Test, der beliebig oft und ohne Sperrzeit wiederholt werden kann, müssen von 33 Fragen lediglich 17 durch Ankreuzen richtig beantwortet werden. Ebenfalls im Fokus: die Beherrschung der deutschen Sprache. Während in Deutschland mit dem B1-Sprachzertifikat ein im Vergleich niedriger Level zum Nachweis von Sprachkenntnissen ausreicht, muss in anderen Ländern die Bewerbung um die Staatsbürgerschaft in freier Rede vor einer Kommission begründet werden. Zudem gilt es dort, Fragen zur Geschichte und Staatsaufbau zu beantworten. Ein weiteres Problem: Im Einbürgerungsverfahren müssen die Bewerber ein glaubhaftes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz ablegen. In der Praxis sind allerdings vielfach fehlende Kenntnisse der wichtigsten Grundpfeiler des deutschen Staatswesens festzustellen und dies quer durch alle Bildungsschichten. In der Konsequenz sind hier oft mehrere Anläufe erforderlich.
Aktuell bleibt für das Referat Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen der Kreisverwaltung Neuwied, in dem sich Klaus Flesch, Carsten Schäfer, Heike Hanf-van der Steen und Lara Teichröb engagieren, viel zu tun. Und die Nachfrage nach Einbürgerungen steigt weiter: Mit 731 Anträgen (Stand 23. Juni 2026) ist schon jetzt weit über die Hälfte aller Anträge erreicht, die 2025 mit insgesamt 1.146 Eingaben zu Buche schlugen.
„Was das Gesetz hergibt, nutzen wir. Unsere an den Rechtsgrundsätzen strukturierte Arbeitsweise ist bestimmt ein Vorteil. So wird in einem ersten Informationsgespräch vor der Antragstellung, für die eine Bewilligungsgrundlage von vorneherein fehlt, abgeraten“, erläutert Klaus Flesch. Zwecklos sind demnach Anträge, die zu früh eingereicht werden, weil die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren, bei Ehegatten deutscher Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger von drei Jahren, noch nicht erreicht ist, oder der Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichergestellt wird. Weitere Hinderungsgründe sind fehlende Sprachkenntnisse und eine nicht ausreichend geklärte Identität, wenn etwa wichtige Dokumente aus dem Herkunftsland nicht beigebracht werden.
„Seit Ende 2025 ist die Identität aller Einbürgerungsbewerber durch den von der jeweiligen nationalen Behörde ausgestellten Reisepass nachzuweisen, der Personalausweis reicht auch für EU-Bürger nicht mehr aus“, erklärt Landrat Achim Hallerbach die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung. Dazu zählt auch eine mögliche Aussetzung des Verfahrens: Liegen der Antragsstellung etwa falsche Angaben bis hin zum Betrug mit falschen oder gefälschten Zertifikaten zugrunde, wird eine Sperrfrist von zehn Jahren wirksam.
Aber selbst, wenn alle Unterlagen korrekt und fristgerecht beigebracht werden, der entscheidende Faktor ist letztendlich eben keine Formalie. Landrat Achim Hallerbach bringt es auf den Punkt: „Bei jeder Einbürgerung setzt der Gesetzgeber ein glaubhaftes Bekenntnis zum Grundgesetz mit dem Respekt der Menschenwürde und das Wissen um die weiteren wichtigen Inhalte darin voraus. Ohne diese Voraussetzung ist eine deutsche Staatsbürgerschaft nicht möglich.“
