Landrat möchte Kurswechsel bei doppelter Staatsbürgerschaft

Kreis Neuwied. Im Hinblick auf das Rekordniveau an Einbürgerungen, das sich auch im Landkreis Neuwied in immer neuen Höchstwerten widerspiegelt, verlangt Landrat Achim Hallerbach weitere Konsequenzen: Neben der kritischen Überprüfung der Beurteilungskriterien (wir berichteten) fordert der Neuwieder Kreis-Chef ebenfalls ein Umdenken in der Frage der doppelten Staatsbürgerschaft: „Wir brauchen einen grundlegenden Kurswechsel. Die doppelte Staatsbürgerschaft kann sich als ein Hindernis für die Identifikation mit unserem Land und somit ein Hemmnis für die Integration erweisen. Grundsätzlich gilt: Entweder entscheide ich mich für mein Ursprungsland oder für Deutschland“, bezieht Landrat Achim Hallerbach klar Position.

Dass sich Kommunen auch in Fragen von nationalem Interesse zu Wort melden, ist für Achim Hallerbach die logische Konsequenz einer anhaltenden Entwicklung: „Wenn die Kommunen am Ende der Kette immer mehr Lasten aufgrund von bundes- und landespolitischen Weichenstellungen zu tragen haben, stehen die kommunalen Spitzen in der Verantwortung, Entscheidungen auf diesen Ebenen kritisch zu hinterfragen.“

In der Tat fällt in der vergleichenden Analyse auf, dass die Möglichkeit einer Einbürgerung nach dem alten Recht häufig nicht genutzt wurde, da nach der vorher geltenden Rechtsprechung die ursprüngliche Staatsbürgerschaft hätte aufgegeben werden müssen. Diese Hürde ist durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrecht durch die damalige Ampel-Regierung im Jahr 2024 entfallen; dadurch wurde dann die doppelte Staatsbürgerschaft generell ermöglicht. In ihrer Regierungszeit von 2022 bis 2024 hatte die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP auf Bundesebene auch massiv Werbung für die Einbürgerung betrieben. Die Einbürgerung muss aus eigenem Antrieb erfolgen; Werbekampagnen sind hier verfehlt. Wer selbst kein Bedürfnis hat, deutscher Staatsbürger zu werden, dem fehlt es an der notwendigen Identifikation mit Deutschland.

„Dabei ist der Kern, nämlich der Zweck einer Einbürgerung als Ergebnis einer persönlichen und wirtschaftlichen Integration in die aufnehmende Gesellschaft, völlig außer Acht gelassen worden. In der Folge ist nicht auszuschließen, dass die Staatsbürgerschaft weniger als noch zuvor der Ausdruck der persönlichen Hinwendung und inneren Verbundenheit zur Bundesrepublik Deutschland und ihrer im Grundgesetz fixierten freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. Stattdessen wird sie vorrangig und leider auch all zu oft ausschließlich zur Erlangung der mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Vorteile wie Reiseerleichterung oder Schutz vor Aufenthaltsbeendigung und dem konsularischen Schutz im Ausland, die der deutsche Pass bietet, genutzt. Nicht selten ist die tatsächliche Identifikation mit dem deutschen Staat, mit dem Grundgesetz und den Werten, der Kultur von nachrangiger Bedeutung“, empfindet Landrat Achim Hallerbach und mahnt zugleich Differenzierung an:

„Bei der ganz überwiegenden Mehrheit handelt es sich um anständige und gutwillige Menschen.“

Auf ganz Deutschland bezogen haben noch nie seit Einführung der bundesweiten Statistik im Jahr 2000 so viele Menschen den deutschen Pass bekommen wie im Jahr 2025. Allein in 14 Bundesländern wurden mindestens 309.852 Menschen eingebürgert. Das ist ein neuer Höchstwert. 2024 lag die bisherige Spitzenmarke bei 291.955 Einbürgerungen.

Experten führen den enormen Anstieg entsprechender Anträge auf drei Hauptfaktoren zurück: die Reduzierung der Wartezeit und die Entwicklung der Flüchtlingszahlen mit dem Zustrom aus den Jahren 2015 und 2016 und eben die Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Mit 815 Anträgen (Stand Ende Juli 2026) ist im Kreis Neuwied schon jetzt weit über die Hälfte aller Anträge erreicht worden, die 2025 mit insgesamt 1.146 Eingaben zu Buche schlugen.

Wie das Einbürgerungs-Referat der Kreisverwaltung in diesem Zusammenhang erklärt, rangierte der Kreis Neuwied bei den Einbürgerungs-Zahlen auch in den Vorjahren immer ganz weit oben im landesweiten Vergleich.

Der nächste Anstieg der Einbürgerungszahlen scheint vorprogrammiert und auch darauf bereiten sich deutsche Behörden wie die Kreisverwaltung Neuwied vor: Ab dem kommenden Jahr könnten Menschen aus der Ukraine verstärkt den deutschen Pass beantragen. Voraussetzung: Sie erfüllen alle Bedingungen für eine Einbürgerung und besitzen einen für die Einbürgerung zulässigen Aufenthaltstitel. Dabei wäre allerdings noch zu berücksichtigen, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer aktuell noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, welcher eine Einbürgerung ermöglicht. Ungeachtet dessen ist laut Einbürgerungs-Referat mit einem starken Aufklärungs- und Beratungsbedarf zu rechnen, auch wenn die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 24 StAG eine Einbürgerung ausschließen.

In diesem Zusammenhang verweist die Behörde auf die weitere gesamtpolitische Entwicklung. Auch in diesem Falle hätten deren Konsequenzen die Kommunen zu tragen, die dementsprechend wie Landrat Achim Hallerbach berechtigte Kritik üben.

„Die doppelte Staatsbürgerschaft darf bei künftigen Einbürgerungen nicht länger Standard sein, sondern muss wieder zur Ausnahme werden. Zugleich sollte der deutsche Pass bei Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten schneller entzogen werden können, wenn sie straffällig werden. Bei Besitz von zwei Pässen haben Kriminelle, Gewalttäter, Verfassungsfeinde, Antisemiten wie Hamas-Sympathisanten und Deutschen-Hasser die deutsche Staatsangehörigkeit verwirkt. Die Staatsbürgerschaft ist noch immer ein Vorrecht, das denjenigen nicht mehr zustehen darf, die unsere Werte und Kultur verachten sowie das Grundgesetz missachten“, sieht der Neuwieder Kreis-Chef dringenden Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund stellt Landrat Achim Hallerbach unmissverständlich klar.

„Unsere Freiheit, unsere Werte und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger müssen stärker sein als falsch verstandene Toleranz. Wer hier in Deutschland von einem Kalifat träumt und die Gleichberechtigung ablehnt, wer bei uns in Deutschland Homosexualität und gleichgeschlechtliche Beziehungen verbieten will, für eine Vollverschleierung kämpft und Mädchen ein Kopftuch aufzwingt und wer hier in Deutschland Massenmörder wie Chamenei bejubelt und verehrt, der ist kein Freund und kein Unterstützer unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dies gilt auch für die Unterstützung der Hamas und antisemitische Bekundungen. Diese Menschen sind Feinde der Freiheit und der Demokratie und sind hier nicht erwünscht. Wer unsere freiheitliche und liberale Gesellschaft verteidigen will, darf ihre Gegner nicht auch noch mit der Staatsbürgerschaft belohnen.“