Umstrukturierung von Rebflächen:
Antragsverfahren startet Anfang Mai

Kreis Neuwied. Winzerinnen und Winzer aus dem Landkreis Neuwied können ab dem 4. Mai 2026 wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebflächen stellen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz mitteilt, endet die Frist für den sogenannten „Antragsteil 1“ am 1. Juni 2026.

Gefördert werden Maßnahmen zur Neuanlage und Umstrukturierung von Weinbergsflächen, deren Umsetzung für das Jahr 2027 geplant ist. Wichtig: Bereits in diesem ersten Antragsschritt müssen alle betroffenen Flächen vollständig gemeldet werden. Unabhängig davon, ob die Rodung im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027 erfolgen soll. Das gilt auch für Flächen in laufenden Flurbereinigungsverfahren.

Auch unbestockte Flächen, die mit einer Genehmigung zur Wiederbepflanzung versehen sind, müssen im Teil 1 angegeben werden. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass ältere Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rodung bislang nicht erfolgt ist. In diesen Fällen ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Bereits im Antragsteil 1 müssen Antragstellende verbindlich festlegen, welche Fördermaßnahme sie für die geplante Pflanzung nutzen möchten. Details dazu sind im offiziellen Merkblatt aufgeführt. Der zweite Antragsteil folgt dann im Januar 2027. Dabei gilt: Es können ausschließlich Flächen berücksichtigt werden, die zuvor im Teil 1 gemeldet wurden.

Für die Umsetzung gibt es einen engen Zeitrahmen: Die Pflanzung sowie der Aufbau der notwendigen Unterstützungsvorrichtungen müssen spätestens bis zum 30. Juni 2027 abgeschlossen sein. Hintergrund ist das Auslaufen der aktuellen Förderperiode, denn Auszahlungen können nur noch bis 15. Oktober 2027 erfolgen. Später fertiggestellte Maßnahmen gehen leer aus.

Die Antragstellung kann online über das Weininformationsportal (WIP) erfolgen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip . Die elektronische Abwicklung wird ausdrücklich empfohlen, da sie das Verfahren erleichtert und Fehler reduziert. Wer noch keinen Zugang hat, kann diesen kurzfristig über das WIP beantragen; die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Alternativ stehen Formulare und Merkblätter auch auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums zum Download bereit. Es wird dringend empfohlen, das Merkblatt vor der Antragstellung sorgfältig zu lesen, um Verzögerungen oder Fehler zu vermeiden: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung .

Nach Prüfung der Anträge erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle. Erst nach offizieller Rückmeldung, voraussichtlich im Oktober 2026 durch die Kreisverwaltung Neuwied, dürfen die beantragten Flächen tatsächlich gerodet werden. Bis dahin gilt: Keine Veränderungen vornehmen.