Verfahrenslotsen bereiten Weg zur inklusiven Jugendhilfe

Im Rahmen der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk Neuwied im Außerschulischen Lernort Linkenbach haben die Fachkräfte „Verfahrenslotsen“ des Kreisjugendamtes ihre Arbeit und die Fallzahlen 2025 im Vergleich zum Vorjahr vorgestellt. Seit der bundesweiten Verankerung des Verfahrenslotsen über den Paragraphen 10b SGB VIII zum 1. Januar 2024 fungiert dieser neue Fachdienst des Kreisjugendamtes als zentrale Anlaufstelle für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien.

„Ziel ist es, den Zugang zu komplexen Eingliederungshilfeleistungen zu vereinfachen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe strukturell auf die bevorstehende Inklusion vorzubereiten. Esther Eiden und Jennifer Huiskes-Funk sind seit Januar 2024 die Verfahrenslotsinnen bei unserem Kreisjugendamt und haben in den ersten Monaten zunächst die Grundlagen für ihre Arbeit in Neuwied geschaffen, bevor sie zeitnah die Beratungen der Familien starteten“, erläuterte Landrat Achim Hallerbach einleitend die Lotsenfunktion im „Zuständigkeitsdschungel“.

Die Hauptaufgabe des Verfahrenslotsen ist die unabhängige Beratung und Begleitung von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die eine Behinderung haben oder von Behinderungen bedroht sind, und ihren Familien. Angesichts der komplexen Zuständigkeiten an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Sozialhilfe und Gesundheitssystem stehen junge Menschen bis 27 Jahre mit entsprechenden Beeinträchtigungen und ihre Eltern oftmals vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, die richtigen Hilfsangebote zu finden und auch in Anspruch zu nehmen. Ohne professionelle Unterstützung ist es für sie und ihre Familien zunehmend schwieriger, sich innerhalb von unterschiedlichen Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten zurechtzufinden.

„Die Verfahrenslotsen sollen nach dem Wunsch des Bundesgesetzgebers hier Abhilfe schaffen. Sie beraten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien umfassend, welche Hilfen für sie in ihrer speziellen Situation in Frage kommen könnten, unterstützen bei der Antragsstellung und begleiten durch das gesamte Verfahren der Hilfegewährung“, informierte Uwe Kukla vom Kreisjugendamt.

Auf Wunsch der Familien können die Verfahrenslotsen beispielsweise zu Hilfegesprächen beim Jugend- oder Sozialamt begleiten. Zugleich sollen sie mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die erforderliche, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene, Unterstützung bekommen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Auf die Beratung und Unterstützung durch die Verfahrenslotsen besteht ein Rechtsanspruch. „Ob diese Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, entscheiden die Berechtigten oder ihre Familien selbst. Die Beratung ist vertraulich. Als Verfahrenslotsinnen arbeiten wir zudem unabhängig. Das Ziel unserer Tätigkeit besteht vor allem darin, dafür Sorge zu tragen, dass Berechtigte mögliche gesetzliche Leistungen der Eingliederungshilfe tatsächlich auch in Anspruch nehmen können“, gaben Esther Eiden und Jennifer Huiskes-Funk weitere Einblicke.

Die zweite Aufgabe der Verfahrenslotsen ist die Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der strukturellen Zusammenführung der Eingliederungshilfe im Zuge der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Dabei lassen sie Ihre Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis und Netzwerkarbeit einfließen, um einen Wissenstransfer zu gewährleisten und bestehende Prozesse für Ratsuchende zu optimieren. Sie erstellen einen jährlichen Bericht über ihre Arbeit und ihre Erfahrungen in der strukturellen Zusammenarbeit mit den im Hilfesystem beteiligten Stellen und Einrichtungen. Der Bericht soll ebenfalls Lücken in der Versorgungslandschaft der Eingliederungshilfe aufzeigen.

„Aktuell haben wir den Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk über die bereits vorhandenen Strukturen und die geplanten Schritte hin zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und ihre Aufgaben in diesem Prozess informiert“, erläuterten die Verfahrenslotsinnen Esther Eiden und Jennifer Huiskes-Funk ihre Vorgehensweise. Zukünftig soll das Jugendamt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen zuständig sein. Diese Kompetenz-Übertragung betrifft ebenfalls Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, für die bislang das Sozialamt zuständig ist.

Der Kreis-Chef sieht in der Einführung des Verfahrenslotsen einen wesentlichen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung im Sozialsystem und eine Voraussetzung für eine gelingende inklusive Kinder- und Jugendhilfe.

„Unser Jugendamt hat dabei in den nächsten beiden Jahren erhebliche Anstrengungen zu bewältigen, weil die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen“, so Landrat Achim Hallerbach. „Mit den Verfahrenslotsinnen steht fachkompetente Beratung zur Verfügung“.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Familien sind die Verfahrenslotsinnen telefonisch unter der Rufnummer 02631/803 -676 oder alternativ per E-Mail verfahrenslotse@kreis-neuwied.de erreichbar. Weitere Informationen zu den Verfahrenslotsinnen im Landkreis Neuwied gibt es auch auf der Webseite Verfahrenslotse | Kreisverwaltung Neuwied.