Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Hierfür haben Sie entweder

    • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
      • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
      • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
    • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
    • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
    • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

    Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

    • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
    • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Voraussetzungen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
    • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
    • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied

    Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • 1 biometrisches Passbild,
    • Aktuelle Haushaltsmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) - nicht älter als drei Montate.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 100,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied

    Wichtiger Hinweis

    Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
    Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen