Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige mit abgeschlossenem Studium und für wissenschaftlich und forschend Tätige beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:

    • in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
    • bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.

    Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:

    • Ihre unternehmerische Erfahrung
    • Finanzierung
    • positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.

    Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.

    Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

    Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied

    Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Aktuelle Haushaltsmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) - nicht älter als drei Montate.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 100,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied

    Wichtiger Hinweis

    Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
    Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

  • Anträge / Formulare


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