Angebote zur Unterstützung im Alltag

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 (BGBL I S. 2424) wurden die §§ 45 a bis d des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit Wirkung vom 01. Januar 2017 geändert.

Pflegebedürftige Menschen, die in der Häuslichkeit leben, haben Anspruch auf den monatlich zusätzlichen Entlastungsbetrag von 125,00 EUR.  Zusätzlich können bis zu 40 Prozent des nicht in Anspruch genommenen Sachleistungsbetrags für Entlastungsangebote eingesetzt werden.

Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur bei Angeboten eingesetzt werden, deren Qualität geprüft ist. Hierzu zählen ambulante Pflegedienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag, welche von der zuständigen Behörde (ADD) nach Landesrecht anerkannt sind.

Um eine Anerkennung zu erhalten, sind verschiedene Qualitätsmerkmale vorzuweisen. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, eine Stellungnahme der kommunalen Pflegestrukturplanung nachzuweisen, wenn Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen. Anbieter, die eine Anerkennung beabsichtigen, werden gebeten, mit der zuständigen Pflegestrukturplanerin einen Termin zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu bitte an die Ansprechpartnerin für die Sozial- und Pflegestrukturplanung (Kontaktdaten finden Sie auf der linken Seite unter „Kontakt Sozial- und Pflegestrukturplanung“).

Informationen zum Anerkennungsverfahren sind online auf der Seite der ADD RLP zu finden:
https://add.rlp.de/themen/soziales-und-gesundheit/pflege/antrag-auf-anerkennung-eines-angebotes-zur-unterstuetzung-im-alltag-taetigkeitsbericht-und-fortschreibung-der-aktuellen-entgelte



Kontakt Sozial- und Pflegestrukturplanung:

Frau Naemi Pargaliauskis
Abteilung Soziales

Tel.: 02631 803-144
Fax: 02631 803-93144

E-Mail: naemi.pargaliauskis@kreis-neuwied.de

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