Caritasverband Region Rhein-Wied Sieg e.V. - Jugendhilfe

Caritasverband Region Rhein-Wied Sieg e. V.  - Jugendhilfe
Geschäftsstelle Neuwied

Straße / Hausnr.:
Heddesdorfer Str. 62
PLZ / Ort:
56564 Neuwied
Telefon:
02631 9875-0
Telefon 2:
Fax:
02631 9875-75
E-Mail 2:
Dateien:

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Beratung, Hilfe und allgemeine Anlaufstelle für Kindern und Jugendliche.

Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?

  • Clearing ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die der Klärung der familiären Situation dient, mit dem Ziel, Empfehlungen für geeignete Hilfeformen zu geben.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive Form der Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen; sie will Hilfe zur Selbsthilfe geben.
  • Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer: Erziehungsbeistandschaft unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und berücksichtigt dabei die familiären Lebensbezüge und das soziale Umfeld. Junge Volljährige sollen Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und eigenverantwortliche Lebensführung erhalten.
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe, die Jugendliche in ihrer sozialen Integration sowie eigenverantwortlichen Lebensführung fördert.
  • Sozialpädagogische Schulaufgabenhilfe: Dieses Leistungsangebot soll Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung des Schulalltags helfen; das familiäre Umfeld wird dabei einbezogen.
  • Eingliederungshilfe für Kinder mit seelischer Behinderung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche im sozialen Umfeld einzugliedern.
  • Integrationshilfe / Schulbegleitung ist eine Form der Hilfe für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, um den Schulbesuch an einer für sie geeigneten Schulform zu ermöglichen.
  • Stützende Langzeitkontakte haben den Familienerhalt zum Ziel und können eingesetzt werden, um die erreichten Ziele einer vorher durchgeführten Maßnahme (z.B. SPFH) zu festigen; oder sie sind als langfristige Unterstützung bei Erziehungs- und Alltagsproblemen angelegt.
  • Familienpflege / Hilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen stellt die praktische Anleitung und Unterstützung der Familie im Alltag in den Vordergrund. Sie dient dazu, im hauswirtschaftlichen, pflegerischen und erzieherischen Bereich konkrete Anleitungen zu geben.
  • Begleiteter Umgang: Dieses Angebot ist eine Jugendhilfeleistung, in der das Umgangsrecht unter Aufsicht einer dritten Person stattfindet.

Wie erreichen Sie uns?
Terminabsprache telefonisch

Welche Kosten entstehen?
Unsere Beratungsdienste sind kostenlos.

Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
Die Ambulante Kinder- Jugendhilfe ist eine Leistung nach dem SGB VIII und wir arbeiten im Auftrag des Kreis- und Stadtjugendamtes sowie anderen Jugendämtern

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