Heinrich-Haus Neuwied, Beratungsstelle unterstützte Kommunikation

Heinrich-Haus Neuwied, Beratungsstelle unterstützte Kommunikation

Street/ Nr.:
Neuwieder Str. 46 b
Town:
56566 Neuwied
Telephone:
02622 892-3813 (Esther Eberz)
Telephone 2:
Fax:
E-Mail:
E-Mail 2:
Files:
Letzte Aktualisierung: 03. 03. 2021

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?

Unterstützte Kommunikation richtet sich an alle Menschen, die sich auf Grund einer Behinderung (z. B. ICP, mehrfache Behinderung), einer Krankheit (z. B. ALS, Schlaganfall) oder eines Unfalles (z. B. SHT), kaum oder gar nicht lautsprachlich verständigen können. Des Weiteren beraten wir Menschen, die motorische Einschränkungen und dadurch Probleme bei der PC-Bedienung oder der Umfeldsteuerung (z. B. Fernseher oder Licht) haben.

Ein weiteres Arbeitsfeld der Beratungsstelle sind Fortbildungen und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Unterstützte Kommunikation.

Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?

Das Team der Beratungsstelle setzt sich aus einer Sprachtherapeutin, einer Ergotherapeutin und einem Fachinformatiker zusammen. Bei Bedarf kann ein Mitarbeiter der Praxis für Krankengymnastik den Beratungsprozess begleiten. In der Regel findet zunächst eine Erstberatung mit dem Klienten und den Bezugspersonen statt. Nach diesem Gespräch wird der weitere Förderprozess geplant.

Unsere Angebote im Überblick:

  • Beratung für Betroffene, deren Bezugspersonen und Fachleute
  • Erarbeitung eines Förderkonzeptes
  • Begleitung des Förderprozesses
  • Erprobung von und Training mit Kommunikationsgeräten, Umfeldsteuergeräten und PC-Ansteuerungshilfen
  • Anpassung von Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln
  • Allgemeine Informationsveranstaltungen, Fortbildungen zu ausgewählten Themen

Wie erreichen Sie uns?
Telefonisch Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.15 Uhr

Welche Kosten entstehen? 
Die Erstberatung kann durch eine Heilmittelverordnung in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet werden. In diesem Gespräch wird dann geklärt welche Möglichkeiten es zur Finanzierung des weiteren Prozesses gibt (Abrechnung über die Krankenkassen und / oder andere Kostenträger, Selbstzahler).

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