SDM - Soziale Dienstleistungsgesellschaft Mittelrhein gGmbH

SDM - Soziale Dienstleistungsgesellschaft Mittelrhein gGmbH -  Betreutes Wohnen für Behindert

Street/ Nr.:
Museumstr. 16
Town:
56564 Neuwied
Telephone:
02631 345291
Telephone 2:
02631 345272
Fax:
02631 345084
E-Mail 2:
Files:

Was sind die Ziele unserer Arbeit? Wer kann zu uns kommen?
Körperlich behinderte, geistig behinderte und psychisch kranke Menschen und Menschen mit Mehrfachbehinderungen.
Die formalen Voraussetzungen sind Volljährigkeit und Freiwilligkeit, ein fachärztliches Gutachten über die Notwendigkeit dieser Betreuungsform, die Bestätigung der zuständigen Kreisverwaltung zur Übernahme der Betreuungskosten und ein Schwerbehinderten-ausweis.
Die persönlichen Voraussetzungen sind die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen, eine relative Selbständigkeit in den Alltagsvollzügen mit der Möglichkeit, unsere ambulanten Dienste in Anspruch zu nehmen, die Bereitschaft, an tagesstrukturierenden Maßnahmen teilzunehmen und der Ansatz zur eigenständigen Freizeitgestaltung.

Wie arbeiten wir? Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten Betreutes Wohnen auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnens behinderter Men-schen zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und dem Landkreistag sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz an.
Zusätzlich ist eine Betreuung im Rahmen des Persönlichen Budgets (= Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX) möglich.
Grundgedanke des B. W. / p. B. ist es, eine stationäre Heimunterbringung zu vermeiden und alternativ ambulante Hilfen mit dem Ziel einer selbständigen Lebensfüh-rung zu ermöglichen.
Unser Angebot erstreckt sich von der sozialpädagogischen Fachberatung und der Hilfe bei persönlichen Problemen über die Begleitung bei Behördengängen bis hin zur Krisenintervention und Freizeitgestaltung.

Wie erreichen Sie uns?
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der oben angegebenen Adresse und Telefonnummern. Darüber hinaus können Termine für ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

Welche Kosten entstehen?
Für die Betreuungsleistung entstehen dem Einzelnen im Regelfall keine Kosten, da diese – nach entsprechender Einkommens- und Vermögensüberprüfung – vom Sozialhilfeträger übernommen werden (können). Weitere Kosten entstehen nicht!

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