Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Wohnen und Verbrauchen / Wohngeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

Teaser

Es gibt zwei Zuschussarten:

Mietzuschuss für Mieter oder Untermieter von Wohnraum und Personen, die dauerhaft in einem Heim leben. 

Wohngeld als Mietzuschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:

Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. 

Wohngeld als Lastenzuschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:

Verfahrensablauf

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Im Kreis Neuwied ist für die Antragsannahme die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach der Überprüfung leitet sie die Anträge zur Berechnung an die Kreisverwaltung Neuwied weiter.

Zuständige Stelle

Im Kreis Neuwied ist für die Antragsannahme die für Ihren Wohnort zuständige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Diese prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach der Überprüfung leitet sie die Anträge zur Berechnung an die Kreisverwaltung Neuwied weiter.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind:

Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?

Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?

Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

Rechtsgrundlage

§§ 22 ff. Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Mietberechnung 

• Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss -> Mietzuschuss_01_2016.pdf (rlp.de)

• Mietbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben -> ausfuellbar_Mietbescheinigung_pdf_RLP_2016.pdf

• Mietvertrag (nur bei einem Erstantrag) 

• Mietzahlungsnachweise der letzten 3 Monate 

• ggf. Mietänderungsschreiben, letzte Betriebskostenabrechnung 

• Nachweis über die genutzte Wohnfläche (wenn nicht im Mietvertrag ersichtlich) 


Lastenberechnung 

• Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss -> ausfuellbar_Lastenzuschuss_pdf_RLP_2016.pdf

• Wohnflächenberechnung -> Anhang verlinken (nur bei einem Erstantrag oder baulichen Veränderungen)

• Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis (nur bei einem Erstantrag) • letzter Grundsteuerbescheid 

• Fremdmittelbescheinigung (nur bei einem Erstantrag oder eingetretenen Änderungen) 

-> 2016_angaben_belastung_fremdmittel.pdf (rlp.de)

• Zahlungsnachweis über Zins- und Tilgungsleistungen der letzten 3 Monate


Einkommen

allgemein

• Fragebogen zur Einkommensermittlung -> Anhang verlinken (für jedes Haushaltsmitglied über 15 Jahre)

• Nachweis über alle Bruttoeinkünfte der Haushaltsmitglieder (z. B. Verdienstbescheinigung ausgefüllt vom Arbeitgeber
 -> Verdienstbescheinigung_1719__ausfuellbar.pdf (rlp.de); letzter Rentenanpassungsbescheid) 

• ggf. Nachweis Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherungsbeiträge (Zahlungsnachweis) 

• ggf. aktuelle Bescheide über Sozialleistungsbezüge (z.B. Grundsicherung, ALG I, Elterngeld) 

• Nachweis über erhöhte Werbungskosten über dem Pauschbetrag nach EStG (mehr als 1.000 € jährlich, bei Rentnern mehr als 120 € jährlich) 

• Nachweis über Einkünfte aus Kapitalertrag (z. B. Zinsen aus Sparbuch) 

• Nachweis über Unterhalts- / Unterhaltsvorschusszahlungen 

Schüler und Auszubildende

• aktuelle Schulbescheinigung für Kind/er über 16 Jahre 

• Ausbildungsvertrag

• Bescheid über BAföG, BAB, Meister-BAföG, Stipendium etc. 

Selbstständige und Freiberufler

• Selbstauskunft über persönliche Daten für Selbstständige -> Anhang verlinken

• Gewinnprognose -> Anhang verlinken

• Gewerbeanmeldung

• aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung aus dem aktuellen Wirtschaftsjahr 

• letzter Einkommenssteuerbescheid


Vermögen

• Kontenstatus -> Anhang verlinken für jedes Haushaltsmitglied

• Nachweis über die Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Grundstücke, Bank- und Sparguthaben, Bausparvertrag, Wertgegenstände) 


Freibeträge

Schwerbehinderung / Pflegegrad

• Schwerbehindertenausweis 

• Nachweis über Pflegegrad

Alleinerziehend

• Kindergeldbescheid

Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht

• Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen -> wohngeld_unterhaltsverpflichtungen.pdf (rlp.de)

• Nachweis über die gesetzliche Unterhaltspflicht (z. B. Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltstitel, Unterhaltsurkunde)

• Zahlungsnachweis der Unterhaltsleistungen (Kontoauszug) 

Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie unter Dienstleistungen A-Z


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