Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Schule, Ausbildung und Studium / Schule / Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch allgemein bildender Schulen (z.B. Realschule, Gymnasium) kann ab Klasse 10 ausnahmsweise dann BAföG gewährt werden, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und die Schule vom Wohnort der Eltern aus nicht in angemessener Zeit erreicht werden kann.
Der Besuch mindestens zweijähriger berufsbildender Schulen (z.B. Berufsoberschule, Berufsfachschule,) ist in der Regel förderungsfähig. Einjährige berufsbildende Schulen werden nur  in Ausnahmefällen gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht anderweitig aufbringen können.

Voraussetzungen

  • Deutscher Staatsbürger
  • Ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • Maximal 29 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
  • Besuch einer allgemein bildenden Schulen oder Berufsfachschulen ab 10. Klasse; Wohnung ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern (weil eine entsprechende Schule nicht in zumutbarer Zeit von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist) oder
  • Besuch einer mindestens zweijährigen berufsbildenden Schule
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Förmlicher Antrag
  • Schulbescheinigung
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
    wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
    • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online auszufüllen. Sie müssen die Formulare nur noch ausdrucken, unterschreiben und anschließend der zuständigen Stelle übersenden. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare erhalten Sie eine Übersicht mit Unterlagen, die Sie noch zusätzlich einreichen müssen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise fehlen, werden diese von der zuständigen Stelle von Ihnen noch angefordert.
 
 
Die erforderlichen Formblätter sind ebenfalls bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des BMBF ausdruckbar vor.

Was sollte ich noch wissen?

Als Schüler mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
 
BAföG-Hotline: +49 800 223-6341 (kostenfrei)

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 


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