Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



DASHBOARD

STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Gesundheit und Vorsorge / Krankheit / Häusliche Pflege

Leistungsbeschreibung

Häusliche Krankenpflege aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird gewährt, wenn eine Krankenhausbehandlung
  • geboten, aber nicht ausführbar ist, 
  • durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird oder 
  • die häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist und 
  • keine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

Zu den möglichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege gehört die Behandlungspflege.

Ab 1. Januar 2017 erhalten Versicherte an geeigneten Orten wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung– soweit keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ein gleichzeitiger Bedarf an medizinischer Behandlungspflege ist in diesen Fällen ausnahmsweise nicht erforderlich.

Der Anspruch besteht für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Er kann von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert werden.

Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können darüber hinaus von den Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten werden.
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen medizinisch notwendig sein und daher in jedem Fall ärztlich verordnet werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen im Bereich der häuslichen Pflege in Form von Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie Kostenerstattung.

Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung sind zumindest geringe gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die Hilfe durch andere notwendig machen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, vorliegt. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach Antragstellung bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst oder durch von ihr beauftragte Gutachterinnen und Gutachter. 

Die Höhe der Leistungen ist abhängig von dem Pflegegrad. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Schwere der Einschränkungen, gemessen in einem Punktbereich zwischen 0 und 100.

Pflegegrad 1:
geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte.

Pflegegrad 2:
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte.

Pflegegrad 3:
schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte.

Pflegegrad 4:
schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte.

Pflegegrad 5:
schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90 bis 100 Gesamtpunkten oder bei besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen.

Bei häuslicher Pflege sind insbesondere das Pflegegeld und die Pflegesachleistung relevant. Die monatliche Höhe beträgt bei

  • Pflegegrad 2
    • Pflegegeld:  316 Euro 
    • Pflegesachleistung: 724 Euro.
       
  • Pflegegrad 3
    • Pflegegeld: 545 Euro 
    • Pflegesachleistung: 1363 Euro.
  • Pflegegrad 4
    • Pflegegeld: 728 Euro
    • Pflegesachleistung: 1693 Euro.‘
  • Pflegegrad 5
    • Pflegegeld: 901 Euro 
    • Pflegesachleistung: 2095 Euro.

Daneben besteht Anspruch auf weitere Leistungen, beispielsweise auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatliche 125 Euro, der auch bei Pflegegrad 1 gewährt wird.

Nähere Informationen bieten die 135 Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz .

Rechtsgrundlage

Zugeordnete Abteilungen

 


Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.